Der Mietspiegel dient bei der Immobilienvermietung in München als wertvolle Orientierungshilfe und ist rechtlich bindend. Seit Einführung der so genannten Mietpreisbremse dürfen bei Neuvermietung einer Immobilie, die Mietpreise nur noch bis maximal 10% über dem durchschnittlich im Mietspiegel festgehaltenen Quadratmetermietpreis liegen.
Bei der Bewertung Ihrer zur Vermietung stehenden Immobilie stütze ich mich natürlich auch auf den vor Ort geltenden Mietspiegel. In München ist dieser jederzeit online abrufbar.
Sollte die Stadt oder die Gemeinde, in der Ihre Immobilie oder Ihr Wunschobjekt stehen, keinen jährlichen Mietspiegel veröffentlichen, so ist es möglich, sich beim neu anzusetzenden Mietpreis bis zu 20% über dem vor Ort üblichen Durchschnittsmietpreis zu orientieren.